April 26, 2024

Bericht über Folgenabschätzung

Vor einem Jahr lief die öffentliche Konsultation über die Verbrauchsteuern auf Tabakwaren [1][2][3]. Diese war, neben anderen Studien und Projekten, dafür gedacht, Stellungnahmen und Einschätzungen von Organisationen und natürlichen Personen zu einer Überarbeitung der Direktive 2011/64/EU (über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren) zu erhalten.

Die Ergebnisse bzw. deren Auswertung fließen aber selbstverständlich nicht direkt in eine Neufassung dieser Richtlinie ein. Sie sind vielmehr Grundlage für einen Bericht zur Folgenabschätzung, der seinerseits als Grundlage für die Überarbeitung herangezogen wird.

Eine anfängliche Folgenabschätzung liegt schon seit Juni 2016 vor und in dieser wurde auch auf mögliche Folgen einer Besteuerung von E-Dampf-Produkten eingegangen. Dies geschah durchaus differenziert und enthält etliche Aspekte, die man durchaus befürworten kann. So wird das gesundheitspolitische Potential des E-Dampfens eingestanden und als durchaus positiv angesehen.

Die endgültige Folgenabschätzung, in welche auch die Ergebnisse der Konsultation einfließen, soll noch im vierten Quartal 2017 veröffentlicht werden. Das müsste also eigentlich in den nächsten Wochen geschehen. Ob das terminlich klappt, können wir nicht abschätzen, aber es ist klar, dass die Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.

Über den Inhalt kann derzeit aber nur spekuliert werden und Gewissheit werden wir erst haben, wenn das Dokument veröffentlicht wurde. Es verdichten sich aber die Anzeichen, dass vermutlich als Resultat der Folgenabschätzung empfohlen wird, E-Dampfgeräte nicht in die Überarbeitung der „Tabaksteuerdirektive“ aufzunehmen.

Das würde aber nicht bedeuten, dass „die EU keine Steuern auf E-Zigaretten erheben wird“, denn das könnte und dürfte sie ohnehin nicht. Die EU erhebt keine Steuern. Sie legt aber Richtlinien für die Harmonisierung des Binnenmarktes (was oftmals richtig in die Hose geht, wenn man z. B. die TPD2 betrachtet und nun sieht, wie zerrissen der Binnenmarkt in Hinblick auf E-Dampf-Produkte inzwischen ist) über Art und Ausprägung von Steuern auf bestimmte Produkte fest.

In der kommenden Überarbeitung wird dann der Rahmen (sehr vereinfacht gesagt quasi eine Ober- und Untergrenze) für eine Besteuerung von Tabakprodukten festgelegt, an den sich die EU-Mitgliedsstaaten halten müssen (außerdem beinhaltet die Überarbeitung eine Konkretisierung der Anwendung der Bedingungen, weil die letzte Direktive diesbezüglich wohl nicht ganz wasserdicht war, weshalb einige EU-Mitgliedsstaaten durchaus von den Vorgaben abwichen, ohne das es ernsthafte Konsequenzen hatte) und ggf. eine Neuaufnahme neuartiger Produkte, zu denen dann ja eventuell auch die E-Dampfgeräte gehört hätten.

Sollte es sich bewahrheiten, dass eine Aufnahme von E-Dampf-Produkten in der Folgenabschätzung nicht angeraten wird, so bedeutet das zwar noch nicht, dass dies in der Neufassung der Richtlinie tatsächlich auch nicht geschieht, es ist aber überaus wahrscheinlich, dass den Empfehlungen gefolgt wird.

Das wären dann zwei Nachrichten gleichzeitig: eine gute Nachricht und eine schlechte Nachricht!

Weshalb gut und schlecht zugleich? Dazu informieren wir, sobald der Bericht offiziell vorliegt, denn bislang ist das alles nur unbestätigter Flurfunk.


[1]: ExRaucher (IG) und die Frage nach den Steuern
[2]: ExRaucher (IG) und die Frage nach den Steuern *** U P D A T E ***
[3]: Die Tabaksteuer-Konsultation ist “ausgewertet”