Mai 2, 2024

Petition abgebrochen

Nach nur sechs Tagen haben wir uns entschlossen, die Petition „Festlegung der Höchstmenge für Mentholaroma in E-Zigaretten-Liquid nicht unter 2%“ abzubrechen.

Das lag jetzt nicht daran, dass wir nach dieser Zeit nur 162 Mitzeichnungen sammeln konnten, denn das ist nur das Symptom. Die Ursachen für das geringe Interesse und die Unmöglichkeit, mehr zur Unterstützung zu bewegen, liegen einerseits an einen tatsächlichen faktischen Desinteresse an einer Meinungsbekundung und andererseits an einem Faktor, der für uns in der Art nicht vorhersehbar war, die Aktion jedoch quasi zerstört hat.

Die Motzerei eines Joey Hoffmann in seinem kommerziellen Blog war mit Sicherheit nicht Anlass, jetzt aufzugeben. Seine Gegenargumente waren zum Teil schlicht falsch und leicht zu widerlegen, zu einem anderen Teil können sie auch der Tatsache zugerechnet werden, dass er anderen Organisationen zu Diensten ist, die ihrerseits ihre Pfründe in Berlin zu sichern bestrebt sind. Das sind Dinge, die uns nicht wirklich gejuckt haben und die absolut nicht dazu geführt hätten, die Sache abzublasen.

Tatsächlich wurde der Abbruch durch die öffentlichen Äußerungen im Forum Dampfertreff von Prof. Dr. B. Mayer bewirkt (Inzwischen wurde der Thread im DTF nach gut 1.600 Klicks in einen nicht-öffentlichen Bereich verschoben, hat aber bereits Auswirkungen – sogar direkt in der Petition „Pro/Contra“ gezeigt: Screenshot). Diese Äußerungen haben selbstverständlich ihren Weg auch in andere Bereiche gefunden und sorgen faktisch dafür, dass die Petition nun nicht mehr erfolgreich verlaufen kann.

Seine Argumente wären durchaus widerlegbar, so äußert er die Vermutung, das BMEL würde die Festlegung einer Mengenbegrenzung von Menthol deshalb „einschlafen“ lassen, weil es für Menthol keine CLP-Klassifizierung gibt. Durch die Petition würden sie nun „aufgeweckt“ und das könne ggf. dazu führen, dass nun doch eine Regelung getroffen wird. Wir wissen nicht, wie an österreichischen Unis gearbeitet wird, die Mechanismen in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands sind uns jedoch geläufig. Die einzige Person, die ungestraft Dinge „aussitzen“ darf und dies auch tut, ist die derzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es ist jedoch ein Irrglaube des Professors, wenn er meint, das BMEL könne einfach so tun, als habe es den Auftrag des Bundesrates, einen Grenzwert für Menthol in Liquids festzulegen, übersehen und dann würde es schon keiner bemerken.

Das funktioniert nicht. Insbesondere deshalb, weil es in den Reihen der Abgeordneten – entgegen irgendwelcher verträumter Fantasien – noch eine ganze Menge von Menschen gibt, die dem Dampfen tatsächlich abgeneigt gegenüberstehen. Und genau diese Personen, die das Dampfen gerne komplett verschwinden sehen würden, beobachten auch genau, welche Regelungen getroffen werden und wo es Versäumnisse gibt. Und die wissen auch, dass das BMEL eine Mengenbegrenzung festlegen soll. Wenn nun das BMEL versuchen würde, die Sache „auszusitzen“ käme früher oder später (eher früher) eine entsprechende Nachfrage, die für die Mitarbeiter und Verantwortlichen des BMEL auch immer die Gefahr beinhaltet, mächtig um die Lampe zu fliegen, wenn vorsätzlich oder aus Schlamperei nichts getan wurde.
Das wissen auch Verantwortliche und Mitarbeiter des Ministeriums, weshalb sie den Teufel tun würden, diesen Auftrag zu ignorieren.

Das BMEL muss also nicht „aufgeweckt“ werden, die Regelung steht auf der Agenda.

Weiterhin führt er an, der geforderte Wert von 2% sei aus der Luft gegriffen und eigentlich müsse es gar keinen Grenzwert geben. Er hat im Prinzip völlig recht, dass es keinen wissenschaftlichen Grund für eine Mengenbegrenzung gibt, aber das ist nicht die eigentliche Frage. Fakt ist, dass ein Grenzwert festgelegt werden soll. Und das wird das BMEL tun. Mag sein, dass dies – so sich irgendwann jemand findet, der dagegen klagt – später gerichtlich gekippt werden könnte, weil es eben keine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt, jedoch wird es ganz gewiss erste einmal eine Festlegung auf einen Grenzwert geben.

Weil es jedoch tatsächlich keinen wissenschaftlich begründbaren Wert gibt, wäre die einzige Konsequenz, sofern man sich auf die rein wissenschaftliche Betrachtung beschränkt, zu fordern, gar keine Mengenbeschränkung festzulegen. Hätten wir diese Forderung gestellt, dann hätte man uns aber mit Recht vorwerfen können, eine Unmöglichkeit zu fordern (Nochmal: das BMEL muss einen Wert festlegen).

Also galt es zu überlegen, welche Mindestforderung denn zielführend wäre (Auch hier noch einmal zum Verständnis: Wir haben mindestens 2% gefordert, nicht höchstens oder absolut. Mindestens 2% bedeutet 2% bis unendlich). Da es keine wissenschaftliche Grundlage gibt, war es erforderlich, die reell genutzten Mengen zu ergründen und mit der Forderung zumindest den status quo festzuschreiben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass (bis auf sehr wenige Ausnahmen, die die Regel bestätigen) die handelsüblichen und verkehrsfähigen Mentholliquids ca. 2% Mentholanteil beinhalten. Die Realität ist also diese, dass nahezu alle Mentholliquids mit 2% Mentholinhalt auskommen und eine Festlegung der Mengenbegrenzung nichts an dem derzeitigen Zustand ändern würde. Also lag es nahe, statt nicht erfüllbarer Forderungen auf wissenschaftlicher Grundlage zu stellen, diese 2% als Mindestwert zu fordern, was der Marktrealität entspricht.

Es ist auch nicht so, dass nun WIR eine Höchtmengenregelung fordern oder mit der Petition angestoßen hätten. Dass eine solche kommt, ist beschlossene Sache. Mit dieser Tatsache müssen wir uns abfinden und die Petition war der Versuch, eine nicht zu niedrige Grenze zu erreichen. Siehe: Beschluss des Bundesrates  .

Das mag einem Wissenschaftler nicht gefallen, entspricht aber leider den Gegebenheiten des echten Lebens auch außerhalb von Laboren. Die geforderten 2% sind auch nicht „aus dem Hut gezaubert“, sondern resultieren aus entsprechenden Recherchen.

Schließlich stellt er die Behauptung auf, das BMEL würde die ominösen 0.1% nur deshalb kennen, weil dieser Wert permanent durch die sozialen Medien getrieben würde. Wir wissen nicht, welche sozialen Medien der Professor nutzt, aber der Wert tauchte in den Wochen, seit der Beschluss des Bundesrates vorliegt, nur ausgesprochen vereinzelt in der Öffentlichkeit auf. Außerdem wäre es nicht nötig, das BMEL auf diesen Wert aufmerksam zu machen, weil diesem der Beschluss des Bundesrates (Drucksache 221/17 vom 12.05.2017) vorliegt und dort in der Passage mit der Beauftragung für die Festlegung einer Mengenbegrenzung explizit als ein von der Wirtschaft als notwendig erachteter Wert angegeben wird. Die Zahl liegt dem BMEL also vor.

Diese Argumente sind also leicht zu widerlegen bzw. ist es leicht diesen zu widersprechen und eigene, schlüssige Argumente aufzuführen.

Leider hat sich der Professor aber in seinen Äußerungen in Rage geschrieben und im Ton vergriffen, indem er unsere Aktion (Petition) wörtlich als

„so ziemlich die blödeste Aktion, die ich seit langem gesehen habe“

bezeichnet und bezüglich unserer Forderung nach mindestens 2% mit

„Viel blöder argumentieren kann man nimmer.“

nachgelegt.

Er krönt die Diskreditierung mit

„Aus den genannten Gründen halte ich diese Petition nicht nur für zwecklos sondern für potentiell gefährlich und kontraproduktiv.“

und

„Es ist übrigens wurscht, ob man die Petition unterschreibt oder nicht. Ihre Existenz ist auch ohne Unterschriften bedrohlich. Das ist eine klassische Missgeburt.“

Abgesehen davon, dass manch einer es wohl als Unverschämtheit ansehen könnte, auf welche primitive und verächtliche Art und Weise er hier mit uns persönlich umgeht und uns als „blöd“ darstellt (Eine offensichtlich durchdachte und begründbare Aktion als „Missgeburt“ zu bezeichnen zeugt auch nicht gerade von guter Kinderstube.), stellt er sich selbst auch noch in einem besonderen Licht dar, indem er schreibt: „Ich stehe jedenfalls schon in den Startlöchern, falls sie wieder mit einem blöden Schmäh kommen.“

Also man muss sich keine Sorgen machen, er wird die Dampfer-Welt schon retten. Das klingt so, als sei nur er dazu in der Lage und alle anderen, die irgendwie versuchen, bereits im Vorfeld eine schlechte Regulierung zu verhindern, würden ihn wohl behindern und der Sache eher schaden als nützen.

 

Dies alles wäre, käme es von einem x-beliebigen Angehörigen der Dampfer-Szene, völlig unproblematisch und wir hätten die Fehleinschätzung einfach so klargestellt, wie es in den letzten Abschnitten geschehen ist.

Leider ist Prof. Dr. Mayer aber (nun verwenden wir eine Analogie) der „Papst“ in den Augen der Dampferszene. Das hat sogar teilweise seine Berechtigung, denn er hat wirklich großartiges geleistet. Seine Informationstexte und auch seine Stellungnahmen und Gutachten für das Dampfen sind brillant, wertvoll und zeugen von seiner großen Kompetenz auf seinem Fachgebiet. Die Dampfer-Szene hat ihm viel zu verdanken und auch wir sehen das so und verweisen oft und gerne auf seine Arbeit.

Das alles macht ihn aber faktisch trotzdem nicht zum „Papst“, denn niemand kann in allen Bereichen hervorragend sein und eine überragende Qualifikation in einem bestimmten Bereich sagt nicht aus, dass seine Arbeit oder seine Aussagen in anderen Bereichen automatisch auch überragend sind.

Aber er ist trotzdem in den Augen des Szene der „Papst“. Und der Papst ist unfehlbar! Wenn er also äußert, wir seien blöd und unsere Aktion wäre blöd und würde der Dampferei schaden, dann ist das die Wahrheit. Nicht, weil es tatsächlich so ist, sondern weil der „Papst“ es so gesagt hat.

Außerdem ist der Papst auch noch der Stellvertreter Christi auf Erden und wer ihn „beleidigt“, indem er ihn, wie hier in diesem Text (egal, ob berechtigt, oder unberechtigt) kritisiert, begeht Blasphemie und gehört auf den Scheiterhaufen.

Das ist jetzt sicherlich etwas überspitzt dargestellt, entspricht aber im Kern der Realität. Und das ist das Dilemma, in dem wir uns nun befunden haben. Woher sollten wir denn Unterstützung in der Szene finden, ohne die eine breite Masse nicht erreichbar ist und ohne die die Petition nicht zumindest von den Unterzeichnungen erfolgreich verlaufen kann, wenn doch der Papst von einer Unterstützung abrät und die Aktion als „gefährlich“ darstellt?

Wir wissen, wenn wir geschlagen sind. Und das sind wir, weil wir gegen den Professor „Papst“ keine Chance haben. Nur wenige werden kritisch genug sein und darüber nachdenken, dass er nicht in jedem Fall recht hat, nur weil er bisher Großes geleistet hat. Es überwiegt da eine Loyalität aus Dankbarkeit, gegen die wir nicht ankommen.

 

Abgesehen davon war auch schon vor seinen Äußerungen die Unterstützung in der Szene ausgesprochen mau. Wir hatten ja sogar vor dem Start der Petition verschiedene Organisationen und Personen aus dem Bereich E-Dampfen angeschrieben, den Petitionstext und das Konzept genau vorgestellt und um Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge gebeten. Es kam nicht eine einzige Rückmeldung, bis auf die Antwortmail von Kurbelursel, die uns durch Teilen gerne unterstützen wollte, sich aber selbst komplett aus der aktiven Dampferszene zurückgezogen hat. Dafür nochmal unseren speziellen Dank an sie. Eine Rückmeldung, sei sie auch abschlägig, von den anderen Adressaten wäre zumindest höflich gewesen. Von Vorteil für uns wäre nur, dass sich diejenigen nicht über Mängel in unserer Petition hätten beschweren können, weil sie explizit um Rat gefragt wurden.

 

Insgesamt hat uns die Resonanz auf unsere Aktion gezeigt, dass es künftig sinnlos ist, ähnliche Dinge anzugehen, weshalb wir uns als ExRaucher (IG) aus diesem Bereich zurückziehen. Desinteresse ließe sich vielleicht noch überwinden, aber was wir auf keinen Fall künftig tun würden: Vor jeder Aktion beim „Papst“ um seinen „Segen“ bitten. Wir sind keine kleinen Kinder, keine Studenten oder Laborangestellte, sondern erwachsene Menschen mit ordentlichem Hintergrund und einem gerüttelt Maß an Berufs- und Lebenserfahrung.

Aber die E-Dampferei ist ja trotzdem in guten Händen. Deshalb lassen wir Euch nun in der Obhut des BftG, des VdeH und des Professors.

 

Last but not least danken wir allen, die bis zum Abbruch der Petition mitgezeichnet haben. Die Unterstützung zeigt, dass es nicht allen Dampfern gleichgültig ist, wenn – trotz scheinbarer Entspannung – noch immer versucht wird, die Erfolgsgeschichte des E-Dampfens durch unsinnige Regelungen zu verhindern und dass doch einige Begründung und Argumentation gelesen und verstanden haben.

 

Vita Porfido, Barbara Gericke, Rainer Tielo, Elisabeth Eder, Daniel Hagemeister-Biernath

 


Screenshoot Petition Pro/Contra:

 


Beschluss des Bundesrates, Drucksache 221/17:

6 Gedanken zu “Petition abgebrochen

  1. Ich habe mich auch gegen die Petition ausgesprochen. Generell halte ich es ja für gut, wenn auch dieses Mittel benutzt wird, aber die letzte, erfolgreiche Petition hat richtig viele Unterstützer zum Thema erst erreicht, wie viel Infos im Netzt verbreitet wurden, und nicht nur in einem oder zwei Foren.

    Ein Forum allein kann kaum diese geringe Rate beantworten.

    Ich halte es auch für interessant, sie sich das Ministerium entscheiden wird, die suchen sicher noch nach haltbaren Begründungen. Nur ist das nicht so einfach, weil nachweisbar Willkürlich kommt nicht so gut an, das musste das Ministerium schon erfahren.

    Ich gehe eher davon aus, das eine Begrenzung derzeit eher vermieden wird, nicht möglich einzuschätzen derzeit, und so den Halt aus der Schlinge ziehen.

    Das Ministerium wird sich gut überlegen, sich noch einmal unglaubwürdig zu machen. Das Menthol Verbot selbst wurde schon zerrissen, weil nicht haltbar.

  2. Verschoben habe übrigens ich es, denn wir hatten die vorige Woche bis Dienstag Moderatorentreffen, sowas gibts dann auch, dass man einfach keine Zeit hat, sofort parat zu stehen.
    In Besprechung intern war es.
    Ich denke aber auch nicht, dass nun irgendjemand dafür verantwortlich gemacht werden sollte.
    Jeder kann sich eine eigene Meinung bilden und entscheiden was er tut oder nicht tut.
    Und für jede Entscheidung gibt es sicherlich ganz viele verschiedene Gründe.
    Daran kann kein Dampfertreff und kein Professor und auch kein Papst etwas ändern.
    Gerade die Dampfer wissen sehr genau, alles zu überprüfen und die Wahrheit ans Licht zu holen.
    Sie sind genauso erwachsene Menschen mit ordentlichem Hintergrund und einem gerüttelt Maß an Berufs- und Lebenserfahrung.

    In diesem Sinne
    LG channi

  3. Ich fasse meine Meinung kurz zusammen:
    Die Petition war einer von vielen unbedachten Schnellschüsse von Dampfern (man könnte es auch „blinden Aktionismus“ nennen)…Punkt.

    Ich rate euch:
    Einmal über die Sache schlafen, die beleidigte Leberwurst-Seele beruhigen und dann die Textstellen löschen, welche Professor Mayer diffamiert darstellen.
    Ihr (bzw. Member von dieser Seite) seit schon einmal sehr unangenehm aufgefallen in der Dampferszene.
    Man hoffte, dass euer Ruf besser wird. Aber davon seit ihr nun wieder weit entfernt.
    Mit solchen Aktionen schiesst ihr euch immer mehr ins Aus.

    Megan

  4. Nur mal ein paar naive Gedanken von mir………

    Zitat Channi:
    „Jeder kann sich eine eigene Meinung bilden und entscheiden was er tut oder nicht tut.“

    Das mag wohl sein.
    Wenn aber Prof.Dr.Bernd Mayer seine Meinung dazu kund tut ist seine Meinung sowas wie „Das Gesetz“.
    Da bilden sich viele keine eigene Meinung mehr sondern folgen den Worten von Bernd Mayer und schließen sich seiner Meinung an.
    Ab diesem Zeitpunkt war diese Petition eh zum Scheitern verurteilt.

    Die „Stimme“ Bernd Mayer hat Gewicht. Ich weiß nicht ob er sich dessen bewusst ist?
    Doch……ich glaube schon.

  5. Ein Tipp für alle Angsthasen wegen einem, meiner Meinung nach aber eher unwahrscheinlichen, Mentholverbot: Legt euch zu Hause einen Vorrat an kristallinem Menthol an! Bunkert ein paar 100 Gramm davon zu Hause und ihr habt für ein Leben lang Menthol für eure Liquids! In kristalliner Form ist das Zeug unbegrenzt haltbar und einfach mit Weingeist zu verflüssigen (natürlich immer nur nach Bedarf ml-weise auflösen, nicht nen Liter auf einmal!). Anschließend in gewünschter Dosierung in das Liquid tröpfeln (dürfen auch mehr als 2 Prozent sein) und schon ist die Welt wieder bunt.

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