Mai 2, 2024

Manifest

Manifest / Vereinbarung
Interessengemeinschaft ExRaucher

Artikel 1
Name und Sitz

Die Interessengemeinschaft ExRaucher, kurz ExRaucher (IG), ist eine unabhängige, nichtkommerzielle, multinationale Organisation. Die Interessengemeinschaft ExRaucher hat ihren Sitz in 6527 Nagybaracska, Zrínyi Miklós utca 74, Ungarn, eMail: exraucher-ig@exraucher.org.

Artikel 2
Zweck

Die Interessengemeinschaft hat den Zweck der Förderung der Allgemeinheit durch Aufklärung über das E-Dampfen (Konsum von elektronischen Zigaretten).Die Ziele werden verwirklicht durch

  • Aufklärung der Allgemeinheit, sowie die Aufdeckung und Richtigstellung falscher Informationen über das E-Dampfen;
  • Hilfe zur Selbsthilfe in Bezug auf das Selbstmischen, legalen Quellen von Rohstoffen, Zubehör und Geräten, Selbstbau und Instandsetzung von Geräten und D.I.Y. im Allgemeinen durch Artikel, Tutorials oder der Vermittlung von Kontakten, insbesondere auch für neue Umsteiger und Interessierte an einem Umstieg zur Überwindung restriktiver Regulierungen;
  • das Bereitstellen von Informationsmaterial, sowie das Angebot einer frei verfügbaren Sammlung von persönlichen Geschichten über den erfolgreichen Umstieg vom Tabakrauchen auf das E-Dampfen;
  • Zusammenarbeit, Austausch und Kontakt zu Organisationen mit ähnlichen Zielen.

Artikel 3
Mitgliedschaft

Mitglied der Interessengemeinschaft kann jede volljährige natürliche Person, sowie juristische Person werden, welche die Ziele der ExRaucher (IG) unterstützt.Mitglieder genießen uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher oder digitaler Antrag an die Interessenvertretung zu richten. Die Interessenvertretung entscheidet nach freiem Ermessen über den Aufnahmeantrag. Bei Ablehnung des Antrags ist die Interessenvertretung nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

Juristische Personen der Tabak-, E-Dampf- und Pharma-Industrie können kein Mitglied der ExRaucher (IG) werden.

Artikel 4
Aufbau und Gliederung

Die ExRaucher (IG) gliedert sich in eine Interessenvertretung (IV), eine exekutive Interessenvertretung (eIV) und die Mitgliedergemeinschaft.

Artikel 5
Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionen der Interessenvertretung

Die Interessenvertretung besteht aus den Gründungsmitgliedern der ExRaucher (IG). Die Aufnahme weiterer Mitglieder erfolgt durch qualifizierte Mehrheitsentscheidung durch die Mitglieder der Interessenvertretung. Die Interessenvertretung trägt die Verantwortung für die Ziele, das Erreichen dieser Ziele und den Bestand der ExRaucher (IG). Die Mitglieder der Interessenvertretung sind an der Entscheidungsfindung ebenso beteiligt, wie die Mitglieder der Mitgliedergemeinschaft. Die Stimmen der Interessenvertreter haben gegenüber den Stimmen der Mitglieder kein höheres Gewicht.
Die Mitglieder der Interessenvertretung haben bei weitreichenden Entscheidungen ein Vetorecht, wobei ein Veto fundiert für alle Mitglieder nachvollziehbar begründet werden muss. Die Interessenvertretung sucht für solche Fälle einen Kompromiss, der gemeinsam getragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird die Sache ggf. bis zu einer Wiedervorlage zurückgestellt.
Sofern die exekutive Interessenvertretung (Art. 5a) nicht handlungsfähig ist, übernimmt die Interessenvertretung deren Aufgaben kommissarisch, bis die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Artikel 5a
Exekutive Interessenvertretung

Die exekutive Interessenvertretung vertritt die ExRaucher (IG) nach Außen. Die Mitglieder der exekutiven Interessenvertretung werden durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft in freier und geheimer Wahl für den Zeitraum eines Jahres bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder der exekutiven Interessenvertretung beträgt mindestens drei und höchstens zehn Mitglieder.

Artikel 6
Mitglieder der Interessenvertretung

Vita Porfido, Schweiz
Daniel Hagemeister-Biernath, Ungarn
Barbara Gericke, Deutschland
Hendrik Broxtermann, Deutschland
Robert Eckstein, Deutschland

Artikel 7
Beendigung der Mitgliedschaft

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch Erklärung ohne besondere Fristen möglich. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden sämtliche Daten, sofern eine weitere Speicherung aus rechtlichen Gründen nicht mehr erforderlich ist, endgültig gelöscht (siehe Art. 14 Nr. 5)

Artikel 7a
Ausschluss

Bei wiederholtem Verstoß gegen die in diesem Manifest oder den Gemeinschaftsregeln festgeschriebenen Verpflichtungen oder einmaligem Verstoß mit nachhaltigen Folgen für die Organisation kann ein Mitglied aufgrund Mehrheitsentscheid durch die IV und die eIV aus der Interessengemeinschaft ausgeschlossen werden. Mit Ausschluss werden sämtliche Daten, sofern eine weitere Speicherung aus rechtlichen Gründen nicht mehr erforderlich ist, endgültig gelöscht (siehe Art. 14 Nr. 5)

Artikel 8
Haftung

Jedes Mitglied haftet für seine eigenen Handlungen.

Artikel 9
Mittel

Die für die Arbeit der IG erforderlichen Mittel werden von den Mitgliedern selbst aufgebracht. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.

Artikel 9a
Verhältnis zur Tabak- und Pharmaindustrie

Die ExRaucher (IG) nimmt keine Mittel der Tabakindustrie und der Pharmaindustrie (direkt, sowie indirekt) an. Mitwirkung an Veranstaltungen der Tabak- oder Pharmaindustrie oder Dritter, die von der Tabak- oder Pharmaindustrie maßgeblich gesponsert werden, sind ausgeschlossen.

Artikel 10
Beschlussfassungen

Beschlussfassungen erfolgen in demokratischer Abstimmung. Jedes Mitglied der Interessenvertretung besitzt überdies ein Vetorecht, welches im Einzelfall begründet werden muss.

Artikel 11
Auflösung der Organisation

Die Organisation kann in einer Versammlung der Interessenvertretung mit einer Mehrheit von 80% der Stimmen der Interessenvertretung aufgelöst werden.
Die Organisation gilt außerdem als aufgelöst, wenn die Mitgliederzahl auf eine Person sinkt.

Artikel 12
Mitarbeit

Die Hauptarbeit der ExRaucher (IG) findet im Arbeitsforum der Interessengemeinschaft statt, zu dem jedes Mitglied Zugang erhält. Das Arbeitsforum ist nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder einsehbar.

Artikel 13
Verschwiegenheit

Jedes Mitglied ist verpflichtet, über alle Themen, die im Arbeitsforum oder anderen internen Medien bzw. persönlich besprochen oder diskutiert werden, Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen erst dann der Öffentlichkeit oder Dritten bekannt gegeben werden, wenn dies durch die IV, die eIV oder per Mehrheitsentscheidung der Mitgliedergemeinschaft genehmigt wurde.
Die Stillschweigeverpflichtung gilt auch über das Ende der Mitgliedschaft hinaus.

Artikel 14
Entfallen

Artikel 14a
Entfallen

Artikel 15
Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

  1. Verantwortliche Stelle: Interessengemeinschaft ExRaucher, H-6522 Gara, Arany János utca 3, eMail: exraucher-ig@exraucher.org
  2. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die Interessengemeinschaft folgende personenbezogene Daten auf:
    a) Name
    b) Adresse
    c) Geburtsdatum
    d) eMail-Adresse
  3. Diese Informationen werden im EDV-System der ExRaucher (IG) gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogene Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft – erforderlich sind.
  4. Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Publikationen der Interessengemeinschaft und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt der Interessengemeinschaft vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber der Interessenvertretung widerrufen (Kontakt s. Punkt 1).
  5. Beim Austritt aus der Interessengemeinschaft werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die aus rechtlichen Gründen aufgrund eines Gesetzes gespeichert bleiben müssen, bleiben davon für eine Frist von bis zu zehn Jahren unberührt. Sie werden gesperrt.
  6. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft der Interessengemeinschaft über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an die Interessenvertretung zu stellen.

Manifest als PDF-Datei herunterladen.

Stand: Mi., 22. Dezember 2021