Die Interessengemeinschaft ExRaucher spricht sich gegen ein Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von mobilen Liquidzerstäubern („E-Zigaretten‘) und E-Liquids aus!
Der freie und unbehinderte Handel mit „E-Zigaretten“ und Liquids innerhalb der EU ist Ausdruck einer der vier Grundfreiheiten der EU, wie sie sich aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergeben. In den Artikeln 28 – 37 AEUV ist die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs festgelegt.
In der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (TPD2) ist insgesamt zwölfmal die Rede vom „reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes“ die Rede. Neben der „Harmonisierung“ und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes dient die TPD2 der Sicherstellung des Verbraucherschutzes, weshalb die Regelungen in dieser Hinsicht recht umfassend formuliert sind.
Aus diesen Gründen verbietet sich ein Verbot eines grenzüberschreitenden Fernabsatzes innerhalb der EU, da sämtliche dort legal gehandelten Produkte durch nationale Gesetze oder unmittelbare Wirkung der TPD2 dem Verbraucherschutz genüge tun. Artikel 18 der TPD2 erlaubt zwar grundsätzlich ein Verbot des grenzüberschreitenden Handels, ist in diesem Punkt aber fragwürdig, da diese Möglichkeit der Garantie des AEUV diametral entgegensteht. Gleiches gilt für Produkte Drittländern, die sich mit den Mitgliedsstaaten in freiem Verkehr befinden.
Um nicht konforme (und damit zumindest potenziell für den Verbraucher gefährliche) Waren vom Markt zu halten, müssen andere Mechanismen greifen. Der reguläre Handel aus dem Ausland, der sich an die geltenden Gesetze hält, darf nicht pauschal mitbestraft werden, weil der Staat nicht in der Lage ist, die „schwarzen Schafe“ vom Handel in der Praxis auszuschließen. Dies gilt sowohl für ausländische Händler innerhalb, wie auch außerhalb der EU.
Ein Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids birgt überdies die Gefahr der Entwicklung eines Schwarzmarktes. Damit würden zahlreiche Produkte der staatlichen Überwachung entzogen und es wüchse das Risiko, dass gefährliche Produkte Verbreitung finden.
Der Markt der E-Dampf-Produkte ist kein Markt der großen Tabakkonzerne, sondern der kleinen und mittleren Unternehmen, die auch ursächlich und wesentlich an der Entwicklung der Produkte beteiligt waren. Ein Großteil der Entwicklungen wurde innerhalb Europas geleistet und konnte nur zum Erfolg werden, weil die Produkte grenzüberschreitend Abnehmer fanden, die ihrerseits mit Feedback die Weiterentwicklung beförderten. Die anfängliche Entwicklung der Produkte fand in Asien statt. Die Produkte dieses Marktes leben aber heute im Angebot von Produkten, die ihrerseits in Europa entwickelt oder weiterentwickelt wurden. Der Erfolg des asiatischen Marktes ist also Ergebnis der Innovationen in Europa. Ein Unterbinden des innereuropäischen Handels würde Deutschland vom europäischen Innovationsmotor abschneiden und die Konsumenten benachteiligen.