Offener Brief an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz der Republik Österreich
Gemäß Mitteilung der Wirtschaftskammern Österreichs vom 26. März 2020 wurde der stationäre E-Zigarettenhandel – entgegen anderslautender Ankündigungen – nicht vom Betretungsverbot gemäß § 1 der 96. Verordnung (Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19) ausgenommen. Das bedeutet, dass die Versorgung der geschätzt 250.000 Nutzer mobiler Liquidverdampfer („E-Zigaretten“) für die Zeit dieser Maßnahmen komplett eingestellt ist. Kein Nutzer kann nun noch Liquid oder für den Betrieb erforderliche Ersatzteile erwerben.
Gleichzeitig wurden jedoch Tabakfachgeschäfte explizit ausgenommen (§ 2 Nr. 18), um die Grundversorgung mit Tabakprodukten sicherzustellen.
Es gilt als erwiesen, dass nahezu alle Nutzer von mobilen Liquidverdampfern vormals Tabakraucher waren und sie aus Gründen des erheblich geringeren Gesundheitsrisikos nun Nikotin auf diese Weise konsumieren. Es steht zu befürchten, dass ein Großteil dieser Konsumenten jetzt, da sie die mobilen Liquidverdampfer für unbestimmte Zeit nicht mehr nutzen können und ihnen aufgrund des Versandhandelsverbots gem. § 2 TNRSG die Möglichkeit einer Bestellung der benötigten Produkte nicht möglich ist, zum weiterhin sichergestellten Tabakkonsum mit seinen dramatischen gesundheitlichen Folgen zurückkehren.
Die Interessengemeinschaft ExRaucher appelliert eindringlich an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, auch den stationären E-Zigarettenhandel von dem Betretungsverbot gem. § 1 der 96. Verordnung auszunehmen.
Offenbar haben Sie bei Entwurf der Verordnung doch erkannt, dass die Versorgung mit nikotinhaltigen Produkten zum inhalativen Konsum ein Fall der notwendigen Grundversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs ist. Aus diesem Grund sind Tabakfachgeschäfte vom Betretungsverbot ausgenommen. Deshalb ist es unverständlich, weshalb diese Ausnahme für den E-Zigarettenhandel nicht gelten soll, wäre es doch, der Logik folgend, ebenfalls der Handel zur Grundversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs. Abgesehen von der Ungleichbehandlung dieser beiden Branchen und der damit einhergehenden Gefahr des wirtschaftlichen Niederganges von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen, sorgen Sie mit dieser Maßnahme dafür, dass ein Großteil der hunderttausenden Konsumenten mobiler Liquidverdampfer zum tödlichen Tabakkonsum zurückkehren.
Als Gesundheitsminister ist Ihnen die Sicherstellung der Gesundheit der Österreicher anvertraut. Die jetzige Maßnahme steht in direktem Widerspruch zu diesem Auftrag.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach und sorgen Sie für eine Aufrechterhaltung der Versorgung der Konsumenten mit den notwendigen Produkten, indem Sie den E-Zigarettenhandel vom Betretungsverbot ausnehmen oder zumindest temporär, für den Zeitraum der Geltung der Verordnung, das Versandhandelsverbot gem. § 2a TNRSG aussetzen. Sie würden damit verhindern, dass hunderttausende Konsumenten ihre Gesundheit dramatisch schädigen, indem diese zum Tabakkonsum zurückkehren.
Interessengemeinschaft ExRaucher
Die Interessenvertretung:
Hendrik Broxtermann
Elisabeth Eder
Barbara Gericke
Simon Häberle
Daniel Hagemeister-Biernath
Vita Porfido
Dirk Weischenberg
Guten Tag
Ich finde es eine Frechheit das der Tabak Handel offen haben darf jedoch kein e zigaretten Geschäft. Da heißt es rauchen is so schädlich und man steigt um auf e zigaretten und dann kann man niergends wo mehr liquids kaufen. Ich glaube die Regierung will wieder das mA rauchen weil ihnen die extremen Steuern vom Tabak fehlt 🙂
Also liebe Regierung bitte lässt die bitte die e zigaretten Shops offen
Was ist denn mit unserer Regierung los?
Zuerst überall Rauchverbot, und dann müssen die alternativ Quellen (Dampfer Geschäfte) schließen, aber die Trafiken dürfen weiter offen haben!!! Ist Rauchen jetzt doch nicht so schädlich, und was ist mit Covit-19??? Ist das auch bald nicht mehr gefährlich??? Führt uns die Regierung nur an der Nase herum???
Die Grundversorgung ist durch die Trafik geben!
Es gibt zwar zahlreiche Trafiken, doch bieten nur wenige (in der Regel in Ballungszentren) davon Produkte für das E-Dampfen an. Die Produktpalette ist außerdem nicht ausreichend. Die Anfahrt zu einer weiter entfernten Trafik kann nicht im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sein.
Dampfer sind Nichtraucher. In Trafiken herrscht kein Rauchverbot. Der Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten ist aus Gründen des Nichtraucherschutzes nicht zumutbar.
Produkte für Nichtraucher und ExRaucher sollten in dieser Notlage nicht über Trafiken bezogen werden müssen, sondern online oder über den entsprechenden Fachhandel. Dieser hat nicht nur die passende Auswahl an Produkten sondern auch den nötigen Platz, um für den Schutz der Kunden und Mitarbeiter vor Infektionen zu gewährleisten.