Mai 2, 2024

Mengenbegrenzung für Menthol? Ein Zeichen setzen!

Petition: „Menthol ≥ 2%

Anfang Mai gab es positive Nachrichten. Das strikte Mentholverbot in Liquids ist mit der 2. ÄnderungsV zur TabakerzV gefallen. Liquidhersteller und Dampfer konnten aufatmen, weil zahlreiche Liquids nun weiter auf dem Markt bleiben können.

Diese positive Regelung hat aber einen Pferdefuß. Mit der Änderungsverordnung wurde gleichzeitig das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschat (BMEL) beauftragt, eine Höchstmenge für Menthol in Liquids festzulegen. Es wurde „argumentiert“ mit: „Um Risiken zu minimieren, ist ein Verbot von Menthol als Hauptaroma sinnvoll.“

„Argumentiert“ steht deshalb in Anführungszeichen, weil die vermeintlichen „Risiken“ weder benannt, noch belegt wurden. Es wurden einfach „Risiken“ behauptet, obwohl es viele zugelassene bzw. erlaubte Produkte (Konsumgüter , aber auch Medizin- oder Heilprodukte) gibt, die mit deutlich mehr Menthol daherkommen, als man für ein Liquid mit Menthol als Hauptaroma benötigt. Anscheinend ist Menthol nur „riskant“, wenn es in einem E-Dampfgerät verwendet wird (so ähnlich, wie das „gute“ Nikotin in NRT aus der Apotheke und das „böse“ Nikotin in E-Dampf-Liquids).

In dem Text, mit welchem das BMEL aufgefordert wird, eine Höchstgrenze festzulegen, wird explizit der Wert von 0,1% genannt, der für Liquids mit Menthol als Hintergrundaroma notwendig wäre: „Der Einsatz von Menthol als Hintergrundaroma liegt nach Informationen aus der Wirtschaft bei ca. 0,1 Prozent.“

Abgesehen davon, dass es interessant wäre, welcher Wirtschaftsteilnehmer diesen Wert nun genannt hat,ist vollkommen klar, dass mit einer solchen Mengenbegrenzung echte Mentholliquids und Liquids, die neben anderen Aromen auch Menthol als Hauptaroma enthalten (z. B. „Philberry“ etc.), nicht mehr auf dem Markt bleiben werden.
Und das ohne jegliche wissenschaftliche Begründung.

Es ist zu befürchten, dass sich das BMEL durchaus dazu hinreißen lassen könnte, eben diese 0,1% als Höchstgrenze festzulegen, denn sie könnten damit argumentieren, dass die „Wirtschaft“ ja meint, das würde völlig reichen.

Nun ist es aber eine Tatsache, dass gerade Liquids mit Menthol als Hauptaroma einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des E-Dampfens beitragen. Viele Tabakraucher nutzen Liquids mit deutlichem Mentholanteil, weil es wohl erfrischend gut schmeckt, den Throathit verstärkt und auch bei der sogenannten „Dampferzunge“, die nach einem Umstieg häufig auftritt, helfen kann, den Geschmackssinn rasch zu „resetten“.

Viele Umsteiger, die mit Hilfe auch von Mentholliquids erfolgreich vom Tabakrauchen lassen konnten, bleiben auch später bei Liquids, die deutlich mentholhaltig sind. Es schmeckt ihnen und es spricht ja auch nichts dagegen.

Eine Begrenzung auf unter 1% wurde eine Einschränkung der Attraktivität und der Erfolgsgeschichte des E-Dampfen bedeuten und würde dem Ziel der Schadensminimierung entgegensteuern.

Vor den Wahlen passiert jetzt nichts mehr, aber ein paar Monate nach der Bundestagswahl wird wohl eine entsprechende Regelung aus dem BMEL kommen. Deshalb ist genau JETZT noch Zeit, die Verantwortlichen aufzufordern, eine sinnvolle Obergrenze festzulegen.

Wir haben überlegt, dass eine Petition ein geeignetes Mittel sein könnte. Klar, wir wissen schon, dass selbst eine stark unterstütze Petition vielleicht nichts bewirkt, aber mit einer Petition, die viele Zeichnungen vorweisen kann, können wir zumindest öffentlich darlegen, was wir vom BMEL erwarten und dass eine zu geringe Höchstmenge kontraproduktiv und auch nicht begründbar ist. Eine solche Petition kann auch das Bestreben anderer Organisationen, die das BMEL im Sinne der E-Dampferei beraten, unterstützen. Wir können damit ein Zeichen setzen und auch – im Falle einer ungünstigeren Regelung – immer wieder darauf verweisen.

Adressat ist ganz klar das BMEL, denn dieses wurde ja mit der Regelung beauftragt und ist gemäß TabakerzG auch zuständig. Als „vernünftige“ Forderung sehen wir eine Begrenzung auf nicht weniger als 2% an. Es gibt sicher auch Dampfer, die mehr brauchen, aber die sind eher die Ausnahme (über 2% Menthol – also kein verdünntes Aroma, sondern echter Mentholanteil – sind nur was für die echt „Harten“, die sich solche Liquids ohnehin selbst mischen).

Eine Petition, die ein wirkliches Instrument bei der Gesetzgebung ist, müsste beim Petitionsausschuss des Bundestages auf den Weg gebracht werden. Allerdings sind die Hürden so hoch, dass das Erreichen des notwendigen Quorums innerhalb der auch noch kurzen Frist, bei diesem Thema ausgesprochen unwahrscheinlich ist.

Freie Petitionen haben einen anderen Status, können aber aufgrund ihrer Außenwirkung trotzdem etwas bewirken und auf jeden Fall ein deutliches Zeichen setzen. Wir haben uns entschlossen, die Petition bei openPetition zu starten. Diese Plattform ist relativ anerkannt, der Datenschutz ist in Ordnung und die Organisation hängt nicht in anderen „zwielichtigen“ Projekten drin.

Wir sind uns also im Klaren darüber, dass wir auf eine Rechtsverbindlichkeit verzichten (die aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, trotzdem keine Garantie für einen Erfolg erzeugt). Das nehmen wir in Kauf, weil wir der Ansicht sind, mit dieser Form der Petition eine öffentliche Wirkung zu erzielen und zumindest unsere Forderungen tatsächlich an der richtigen Stelle landen. Manche Landtage, wie auch der Bundestag erkennen jedoch Unterstützerunterschriften von freien Plattformen nicht oder nur teilweise an. Die Petition kann nichtsdestotrotz eingereicht werden und muss vom Petitionsausschuss bearbeitet werden. Die Unterstützerunterschriften dienen in erster Linie dazu, Anliegen in den gesellschaftlichen und medialen Diskurs zu bringen. Unabhängig der Unterschriftenanzahl und der Art der Petition ist der Petitionsausschuss dazu verpflichtet, jede eingereichte Petition parlamentarisch zu prüfen.

Wir haben uns große Mühe bei der Erarbeitung und Erstellung der Petition gegeben und sie nicht in der Kneipe auf einem Bierdeckel notiert und anschließend mit dem Smartphone schnell gestartet. Einige Wochen Arbeit stecken drin und wir haben auch vorab Kontakt zu Organisationen und Aktiven aus der Dampferszene aufgenommen.

Schaut sie Euch doch einfach mal an… und wenn Ihr meint, das Anliegen sei unterstützenswert, dann zeichnet mit… und macht „Werbung“ dafür… streut sie, wo es geht. Und unbedingt daran denken: Auch wenn es einen Selbstmischer vielleicht nicht direkt betrifft, so ist der Erhalt vernünftiger Mentholliquids trotzdem wichtig für den zukünftigen Erfolg des E-Dampfens und damit auch für die Marktentwicklung.

Petition: Festlegung der Höchstmenge für Mentholaroma in E-Zigaretten-Liquid nicht unter 2%

 

 

 

Banner (für Webseiten, Foren etc.) findet Ihr hier:

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