Mai 2, 2024

Dampftastisch: Neue Akkuträger und Verdampfer kommen aber geprüft und für unbedenklich empfunden auf den deutschen Markt.

Berlin, 15.07.2017 In dem Artikel Lange Wartezeiten Bei Neuen Akkuträgern! [1] der Informations-Webseite Dampftastisch vom 14. Juli 2017 wird auf die Wartefrist von sechs Monaten gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 TabakerzV [2] hingewiesen, die auf der Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU (Artikel 20 Nr. 2) [3] beruht.

Im Artikel wird zum Ausdruck gebracht, dass diese sechsmonatige Wartefrist in einer Prüfung der Unbedenklichkeit begründet ist:

Die Akkuträger benötigen eine Analyse der Unbedenklichkeit und müssen in Deutschland bei der EU-Komission angemeldet werden.

Für alle Freunde des Dampfens sei gesagt: Habt Geduld, die neuen Akkuträger und Verdampfer kommen etwas später auf den Deutschen Markt. Dafür aber geprüft und für unbedenklich empfunden!

Quelle: http://dampftastisch.net/lange-wartezeiten-bei-neuen-akkutraegern/

Tatsache ist jedoch, dass währen der Wartefrist keinerlei Überprüfung des Produkts durchgeführt wird. Hersteller, Händler und Importeure von E-Zigaretten sind selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Es werden lediglich entsprechende Daten abgefragt, die ohne eine Überprüfung, ob sie tatsächlich der Wirklichkeit entsprechen, abgefragt und in einer Datenbank abgelegt werden [4]:

Bitte beachten Sie, dass Hersteller/Importeure/Händler für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind. Die Registrierung im EU-CEG-Portal beinhaltet an dieser Stelle keine Prüfung, es stellt lediglich eine Notifizierung/Anzeige der Produkte dar. So können EU-weit einheitlich Produktinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Länder.

Quelle: http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/04_Tabakerzeugnisse/01_Mitteilungspflicht/bgs_tabakerzeugnisse_mitteilungspflicht_node.html

Fazit

Der Autor Michel Friedrich schreibt die Unwahrheit, wenn er behauptet, E-Zigaretten würden nach der Mitteilung im EU-CEG-Portal in den sechs Monaten Wartezeit auf ihre gesetzeskonformität und Sicherheit geprüft.

Bewertung:

FALSCH

Aktualisierung (18.07.2017):

Aufgrund zweier Kommentare wurde der Artikel durch den Autor korrigiert! Die falschen Aussagen sind nunmehr nicht mehr enthalten.

Neues Fazit:

Bewertung:

WAHR

Quellen:

[1]: Lange Wartezeiten Bei Neuen Akkuträgern! archiviert: https://web.archive.org/web/20170718200439/http://dampftastisch.net/lange-wartezeiten-bei-neuen-akkutraegern/ [2]: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__24.html [3]: http://ec.europa.eu/health/sites/health/files/tobacco/docs/dir_201440_de.pdf [4]: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen, elektronische Zigaretten sowie Nachfüllbehälter