Mai 2, 2024

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt behauptet, geringe Mengen E-Zigaretten-Liquid seien tödlich. Stimmt das?


Berlin, 08.05.2017 In knapp zwei Wochen, am 20. Mai 2017, läuft die zweite Frist des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) ab. Von diesem Tag an, sind Hersteller, Importeure und Händler von E-Zigaretten (ugs. falsche Bezeichnung für „E-Dampfgeräte“), Zubehör und Liquid (Flüssigkeit zur Benutzung in E-Dampfgeräten) an die Regelungen des TabakerzG gebunden.

Die Regelungen beinhalten u.a. eine Beschränkung des Fassungsvermögens von Nachfüllbehältern auf 10 Milliliter und von Einweg E-Dampfgeräten, sowie Nachfüllkartuschen auf 2 Milliliter, sowie eine Begrenzung der Nikotinkonzentration auf 20 Milligramm pro Milliliter Liquid. Gründe für die Mengen- und Konzentrationsbegrenzung in der Richtlinie 2014/40/EU waren u.a. der Gesundheitsschutz beim Verbraucher. Man wollte sichergehen, dass ein versehentliches Verschlucken des Inhalts eines solchen Behälters keine gesundheitlichen Schäden verursachen kann.

In der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dessen Ressort für die Ausgestaltung des TabakerzG verantwortlich ist, von der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) bezüglich der sehr restriktiven Regulierung von E-Dampfgeräten und Zubehör befragt. Als ein Argument brachte Herr Schmidt vor, dass die Nachfüllflüssigkeiten aufgrund des Nikotins sehr gefährlich seien. Er sagte wörtlich:

„Neben der Erkenntnis, dass es neben Nikotin durchaus auch weitere Gefahren gibt, müssen wir auch die Tatsache beachten, dass die Flüssigkeiten gefährlich sind. Die Volumenmenge der Flüssigkeiten in den kleinen Con­tainern reicht aus, dass es, wenn so ein Container geöffnet und die Flüssigkeit getrunken wird, zum Exitus kommt.
Wir sollten also sehr sorgfältig damit umgehen. Es geht nicht um Regelungen, sondern es geht um Vorsorge, um gesundheitliche Prävention.“

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18145.pdf

Bislang hat Herr Schmidt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, diese Aussage bezüglich der Giftigkeit der Füllmenge eines Nachfüllcontainers zu revidieren, dies nicht richtiggestellt. Die Aussage steht also noch im Raum.

Um den Wahrheitsgehalt der Aussage zu überprüfen, ist es erforderlich, die maximale Menge an Nikotin in einem Nachfüllbehälter (10 ml) zu ermitteln. Bei der derzeit geltenden Beschränkung von 20 mg/ml ergibt sich eine Gesamtmenge von 200 mg Nikotin, die sich in einem solchen Behälter befinden. In der Vergangenheit waren Liquids mit höherem Nikotingehalt im Handel. Vornehmlich in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Asien waren auch Liquids mit einer Nikotinkonzentration 32 mg/ml (Gesamtmenge Nikotin in 10 ml: 320 mg) im Handel, in Deutschland beschränkten sich die Hersteller bereits von Anfang an auf meist 18 mg/ml (Gesamtmenge Nikotin in 10 ml: 180 mg), selten waren auch Liquids mit 24 mg/ml (Gesamtmenge Nikotin in 10 ml: 240 mg) erhältlich.

Durch das Trinken des Inhalts eines solchen Nachfüllbehälters konnten also maximal 200 mg Nikotin aufgenommen werden (vor Inkrafttreten bis zu 320 mg). Da Herr Schmidt von „Exitus“, also dem Versterben spricht, ist relevant, wo die letale Dosis (LD50 – jene Dosis angegeben, deren letaler Effekt sich auf 50 Prozent der beobachteten Population bezieht) von Nikotin beim Menschen liegt.

Lange Zeit (über 150 Jahre) wurde eine Menge von zwischen 40 und 60 mg bei einem erwachsenen Menschen als tödliche Dosis angesehen. Dieser Wert wurde von dem Toxikologen und Pharmakologen Rudolf Kobert im Jahr 1906 veröffentlicht und gründete sich auf Selbstversuche des österreichischen Arztes Karl Damian von Schroff aus dem Jahr 1856, der versuchsweise zwei bis vier Milligramm Nikotin zu sich nahm und dabei unangenehme Wirkungen an sich feststellte. Aus diesen geringen Mengen, rechnete Kobert den von ihm publizierten Wert von 40 – 60 mg als letale Dosis hoch.
Dieser nicht wissenschaftlich fundierte Wert wurde danach immer wieder übernommen und als gegeben angenommen.

Neuere empirische Beobachtungen ergeben eine deutlich höhere letale Dosis für Nikotin beim Menschen. So nahm eine psychisch kranke Frau mit Suizidabsichten 360 mg Nikotin durch Einnahme von 20 ml Liquid mit 18 mg/ml Liter zu sich, bei der keinerlei Vergiftungssymptome festgestellt werden konnten. Dieselbe Frau nahm einige Zeit später dann insgesamt 1.500 mg (1,5 Gramm) Nikotin zu sich. Sie zeigte nun Symptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Behandlung erfolgte mit Aktivkohle. Nach sechs Stunden klinischer Beobachtung konnte sie ohne Folgeschäden entlassen werden. In einem weiteren beispielhaften Fall nahm ein 13jähriges Kind 3 ml Liquid (Konzentration nicht bekannt) und klagte über Zittern und Übelkeit. Auch in diesem Fall genügte die Gabe von Aktivkohle, um die Symptome letztlich zu beseitigen.

Anhand solcher und ähnlicher Beobachtungen wurde die letale Dosis für einen erwachsenen Menschen 2014 durch den renommierten Pharmakologen Bernd Mayer von der Karl-Franzens-Universität in Graz auf einen Bereich von 500 – 1.000 mg korrigiert. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Körpergewicht von ca. 70 kg ergibt sich im ungünstigsten Fall rechnerisch daraus ein LD50 (Mensch) von 7,14 mg/kg-1 Körpergewicht. Dieser Wert korrespondiert auch wesentlich besser mit den experimentell ermittelten LD50 für Ratten, Mäuse, Kaninchen und Hunde.

Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten dem Minister, wenn er diesbezüglich eine Aussage trifft, bekannt sein. Die Behauptung, der Konsum des Inhalts eines Nachfüllcontainers mit 10 ml Inhalt würde zu Tod führen, ist jedenfalls nicht haltbar, da die dabei aufgenommene Menge an Nikotin weniger als die Hälfte der angenommenen letalen Dosis beträgt.

Fazit

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt spricht die Unwahrheit, wenn er behauptet, die Einnahme des Inhalts eines handelsüblichen Liquidcontainers würde zu Tod führen.
Die Aussage dient offenbar lediglich dem Zweck, die strengen Regelungen für E-Dampfgeräte, Zubehör und Liquids zu rechtfertigen und weitere spätere Einschränkungen vorzubereiten.

Bewertung:

Falsch


Quellen:

Electronic cigarettes and nicotine poisoning

XXXIII International Congress of the European Association of Poisons Centres and Clinical Toxicologists (EAPCCT) 28–31 May 2013, Copenhagen, Denmark (S. 290, No. 85)

How much nicotine kills a human? Tracing back the generally accepted lethal dose to dubious self-experiments in the nineteenth century

Nicotine content of electronic cigarettes, its release in vapour and its consistency across batches: regulatory implications

Die tödliche Dosis Nikotin – Ein über 150 Jahre alter Irrtum