April 19, 2024

Stellungnahme oder Vorgaben?

Das dkfz. hat kürzlich eine Stellungnahme zu den Entwürfen für das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzeugnisG) und die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzeignisV) veröffentlicht.

dkfzdokument
Nun mag man erwarten, dass hier auf einzelne Punkte eingegangen wird und ggf. Anregungen für Änderungen gemacht werden. Liest man sich dieses Dokument jedoch durch, hat man eher das Gefühl, dass da knallharte Forderungen zu einer weiteren Verschärfung der Gesetze auf den Tisch geknallt werden. Untermauert werden diese – soweit sie sich auf die Regulierung des Dampfens beziehen – erneut mit unhaltbaren und bereits widerlegten Behauptungen insbesondere in Bezug auf die „Gefährdung“ von Kindern und Jugendlichen.

Gleich zu Beginn des Textes wird zunächst „gefeiert“, dass auch nikotinfreie Dampfgeräte in die Regulierung mit einbezogen werden, weil auch von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Allerdings fehlt bislang jeglicher Nachweis einer solchen Gefährdung. Bisher gibt es nur die Behauptung, dass es solcherlei „Gefährdungen“ geben soll… und diese Behauptung wird gebetsmühlenartig vom dkfz. wiederholt, bis auch der letzte diese Lügen glaubt.

Dann ist dem dkfz. aufgestoßen, dass sich die Volumenbegrenzung im Gesetz lediglich auf vorbefüllte Geräte und Einweggeräte bezieht. Weil aber irgend ein Zuträger denen wohl geflüstert hat, dass es auch sehr viele unbefüllte Verdampfer und gar Selbstwickelverdampfer gibt, erfolgt nun die Forderung, auch diese in der Kapazität zu beschränken. An dieser Stelle des Textes wird offenkundig, welche Ahnungslosigkeit bei den Damen und Herren herrscht. Zunächst klingt es ja „undramatisch“, weil eine Volumenbegrenzung auf 10 ml gefordert wird. Allerdings braucht es nicht viele gesunde Gehirnzellen, dass eben diese Forderung die bestehende Begrenzung der vorbefüllten Geräte bzw. Einweggeräte auf 2 ml vollkommen hirnrissig erscheinen lässt. Argumentiert wird wieder einmal mit der Sicherheit bzw. der Gefährdung von Kindern. Lässt man sich das auf der Zunge zergehen, so sind anscheinend 2 ml Liquid aus einem vorbefüllten Verdampfer oder einer Einweg-Dampfe schon so gefährlich, wie 10 ml aus einem nachfüllbaren Gerät. Ja was denn jetzt?
Als Sahnehäubchen wird eine Beschränkung von 20 mg Nikotin je ml Flüssigkeit für diese Tanks gefordert. Ääääh… wie soll das jetzt funktionieren? Bin ich jetzt zu blöd? Ist es technisch möglich, einen Tank zu konstruieren, der verhindert, dass ich da beispielsweise Liquid mit 24 mg/ml einfülle… macht der dann dicht? Spuckt er es wieder zurück in die Flasche? Oder steckt da die Idee dahinter (weil das ja eben nicht möglich ist… wäre ja wie ein Schnapsglas, in das man nur Schnaps mit maximal 35% Alkohol einfüllen können soll), über eine solche Regulierung quasi durch einen kleinen „Trick“ nachfüllbare Tanks komplett zu verbieten? Denn das würde doch eine Umsetzung dieser Forderung bedeuten.
Vielleicht sind die doch gar nicht so „dumm“, sondern vielmehr durchtrieben.

Auch geht es um die Beipackzettel. Dort soll nun ebenfalls bei nikotinfreien Produkten

„Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit gefährden.“

stehen. Als Begründung wird angegeben, dass ja nicht nur das Nikotin, sondern sämtliche anderen Inhaltsstoffe gesundheitsgefährdend seien (wieder ohne jeglichen Beleg dieser Behauptung).

Was Ausführung und Verpackung von Dampfgeräten angeht, sollen diese neutral verpackt werden, auf der Verpackung dürfen keine Bilder zu sehen sein und die Verpackung an sich soll denen von Arzneimittelpackungen entsprechen. Die Geräte selbst sollen möglichst unattraktiv (ich spare mir hierzu mal einen „Pepe“… obwohl er mächtig auf der Zunge tanzt), nicht mit Zigaretten zu verwechseln sein und ohnehin nur schwarz oder grau.
Und warum? Ganz klar! Dampfgeräte sind ausschließlich dafür gedacht und dazu konzipiert, Kinder und Jugendliche über die Nutzung dieser Geräte zum Rauchen zu verführen. DAS ist wieder einmal die Begründung. Dass dies der Realität absolut nicht entspricht und die überwiegende Mehrheit aller Dampfer tatsächlich schon den Windeln entwachsen sind, wird ignoriert und unterschlagen. Wieder einmal werden unbelegte Behauptungen wiederholt und wiederholt.

Dann wird noch die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe begrüßt und schließlich gefordert, alle Geschmacksrichtungen zu verbannen, die „für Kinder attraktiv“ sein könnten und nur Tabakaromen zuzulassen, die von den erwachsenen Exrauchern bevorzugt würden. Also nochmal ein Echo mit den „Kindern“ und wieder das Hinausposaunen vollkommener Ahnungslosigkeit (erwachsene Exraucher würden Tabakaromen bevorzugen).

Ach ja… fast vergessen… da gibt es doch noch etwas, was dazu geeignet ist, den Dampfermarkt weiter zu zerreiben… ein Rücknahmesystem für Akkus und Verdampfer muss geschaffen werden.

Fazit des dkfz. ist, dass die Umsetzung schon schön ist, sie aber in einigen Bereichen nicht weitreichend genug (dreimal darf man raten, was sie damit meinen) sei und dahingehend dringend nachgebessert werden müsste.

Nun mag der Leser dieser Zeilen sagen: „Ja, aber das ist doch nur das dkfz. Die machen doch nicht das Gesetz.“

Und genau DAS ist ein Trugschluss, wie sich in den nächsten Tagen noch zeigen wird. BMEL und dkfz. sind mal ganz „dicke“ miteinander und haben schon gemeinsam im Bettchen liegend die Pläne für die endgültige Beseitigung des Dampfens ausgehandelt.

Ich sehe schwarz! Wir können nur versuchen, die Lügen wieder und wieder zu entlarven und z. B. durch Eure Storys zu untermauern, dass das Dampfen eine großartige Chance ist, der Tabaksucht zu entkommen. Wir werden die Verantwortlichen auch nochmals mit Mails bedenken und fleißig weiter Storys sammeln. Und wenn es dann so kommt, wie es aussieht, dann können auch die Geschichten ein Baustein dafür sein, dass letztlich die Gerichte die Sache wieder gerade rücken.

JETZT ist es höchste Zeit, dass auch DU Deine Story niederschreibst und der Welt präsentierst!

 

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